Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Foto: Martin Falbisoner, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Die Kölner Fachschule für Tourismus (KFT) am Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kft.koeln.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 BITV NRW, die auf Grundlage von § 10e BGG NRW erlassen wurde. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, bzw. die europäische Norm EN 301 549.

Die Überprüfung der Vereinbarkeit beruht auf einer Selbstbewertung (Stand: Oktober 2026). Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Was bereits umgesetzt ist

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30. Oktober 2026 erstellt und zuletzt am 30. Oktober 2026 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen aus nicht barrierefreien Inhalten in einer zugänglichen Form? Dann wenden Sie sich bitte an:

Kölner Fachschule für Tourismus (KFT)
am Alfred-Müller-Armack-Berufskolleg
Herr Uwe Katzmarek
Brüggener Straße 1
50969 Köln
Telefon: 0221 820 135-0
E-Mail: katzmarek(at)kft.koeln

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten.

Schlichtungsverfahren (Ombudsstelle)

Wenn Sie auf Ihre Rückmeldung keine oder keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Sie ist bei der bzw. dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung angesiedelt (§§ 10d, 10e BGG NRW, §§ 9 ff. BITV NRW). Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Nutzerinnen und Nutzern und öffentlichen Stellen außergerichtlich zu lösen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos; eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich.

Telefon: 0211 855 3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de
Internet: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik